Ihr Rechtsanwalt für
Amtshaftung
und Regress
Bundesweite Beratung und Vertretung von SVT in allen Fragen des Amtshaftungsrechts und in Regressverfahren
Die spezialisierten Rechtsanwälte unserer zertifizierten Kanzlei beraten und vertreten bundesweit große und kleinere Träger aller Zweige der Sozialversicherung: Krankenkassen als Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Fällen der Amtshaftung (Art. 34 Grundgesetz in Verbindung mit § 839 BGB) in den zivilrechtlichen Auseinandersetzungen auf Passivseite und bei der Durchsetzung von Regressansprüchen aus übergegangem Recht (§ 116 SGB X) auf Aktivseite vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten. Darüber hinaus erstellen wir Risikoanalysen und Gutachten zu Haftungsfragen.
Die Frage, ob der Sozialversicherungsträger für einen (behaupteten) „Fehler“ des bei ihm beschäftigten Sachbearbeiters haftet, dieser also schuldhaft gegen eine drittbezogene Amtspflicht verstoßen hat (und es dadurch beim Anspruchsteller zu einem zu ersetzenden Schaden gekommen ist), „wurzelt“ regelmäßig im Allgemeinen und Besonderen Sozial(versicherungs)recht.
Unsere Rechtsanwälte sind als Fachanwälte für Medizinrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Versicherungsrecht Spezialisten in der Abwehr von Amtshaftungsansprüchen (§ 839 BGB) und der Durchsetzung von Regressansprüchen aus übergegangenem Recht (§§ 116, 119 SGB X, § 110, 111 SGB VII) bei Schädigungen von Versicherten durch Dritte.
Sprechen Sie uns an.
Wir kennen uns nicht nur im Sozial(versicherungs)recht und im Haftungsrecht sowie im Verfahrensrecht (Prozessrecht) aus, sondern können oftmals auch auf unveröffentlichte Entscheidungen der Kammern und der Senate zurückgreifen.
Dabei beginnt die Beratung unter Wahrung des Sozialgeheimnisses der Versicherten oftmals bereits im vorprozessualen Stadium. Wir setzen auf ein vorbeugendes Schadensmanagement schon bei drohenden Haftungsfällen und eine fundierte Hintergrundberatung.
Im Rahmen der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung übernehmen wir in enger Absprache mit dem Justiziariat bzw. mit dem für die Schadensbearbeitung zuständigen Mitarbeiter die komplette Abwicklung des einzelnen Mandats.
Sie suchen nach einem Rechtsanwalt für Amtshaftung und Regress, mit den Schwerpunkten Medizinrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Versicherungsrecht?
Dann sind wir von Melzer Penteridis Kampe der passende Ansprechpartner für Sie. Sie werden von einem erfahrenen Team von Fachanwälten beraten und vertreten, die regelmäßig in Fachzeitschriften publizieren und Vorträge halten.